Handicap

Für Menschen mit einer Behinderung bedeutet Mo­bilität im Alltag Un­ab­hängig­keit und mehr Lebens­qualität. Hindernis­freies Reisen im öffentlich­en Verkehr und die Umsetzung der not­wendigen Mass­nahmen nimmt die BLT ernst.

Das Bundes­gesetz über die Beseitigung von Be­nachteiligungen von Men­schen mit Be­hin­derungen (Behinderten­gleichstellungs­gesetz, BehiG) legt fest, wie der öffentliche Verkehr (öV) zu gestalten ist, damit er den Be­dürf­nissen der Menschen mit Be­­hin­der­un­gen entspricht. Denn mobilitäts­ein­ge­schränkte Personen sollen den öV autonom nutzen können.

Reisen mit einer Gehbehinderung

Die BLT Busse und Trams haben im Umfeld von mindestens einer Nieder­­flur­tür freie Stell­flächen. Diese Tür ist mit einem Roll­stuhl­symbol gekennzeichnet.

Sämtliche BLT Tram­kompositionen verfügen über mindestens einen Niederflurteil. Spontan­reisende dürfen sich darauf verlassen, dass, mit Aus­nahme von Betriebsstörungen, jede Fahrt mit einem Niederflur­fahrzeug stattfindet. Dies gilt bis in die späten Abendstunden. An Haltestellen, die noch nicht gemäss Be­hin­der­ten­­­gleich­stellungs­­gesetz BehiG umgebaut sind, setzen die Tram­wagen­führerin/der Tram­­wagen­führer eine klappbare Rollstuhl­rampe für den barriere­freien Ein- und Ausstieg ein. 

Alle BLT Busse verfügen über ein «Kneeling», einen absenkbaren Wa­gen­­boden, und eine Roll­stuhl­rampe. Bitte signalisieren Sie der Fahrerin oder dem Fahrer mit Handzeichen, wenn Sie Hilfe beim Einsteigen benötigen. Wir unterstützen Sie gerne. Viele Haltestellen sind gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)  bereits so umgebaut, dass sie stufen- und hinder­nisfrei benutzbar sind.

Reisen mit einer Sehbehinderung

Wenn Sie vorne bei der ersten Tür des Fahr­zeuges in das Tram oder den Bus ein­steigen, kann Ihnen die Fahrerin oder der Fahrer die nötige Linieninformation geben, die Tür länger geöffnet lassen oder Ihnen bei Bedarf helfen. Die Haltestellen und die vor­der­ste Tür sind taktil markiert. Die zentralen Halte­stellen so­wie alle Fahrzeuge sind mit Akustikmodulen aus­ge­rüstet, um im Störfall direkt informieren zu können. In den Fahr­zeugen erfolgt zudem die Ansage der Haltestellen auto­ma­tisch.

Die Billetautomaten verfügen über einen spe­zi­ellen Modus für Menschen mit einer Seh­behinde­rung. Diesen starten Sie, indem Sie den Touchscreen rechts oben, links oben oder am unteren Bildschirmrand berühren.

Die VöV-Ausweiskarte für Menschen mit einer Seh­behinderung gilt bei den BVB und der BLT in den Zonen 10, 11, 13 und 15. Mit der spe­zi­fischen Ausweis­karte können der Inhaber oder die Inhaberin selbst sowie eine Begleit­person und ein Begleit-/Blinden­hund ohne Ent­richtung des Fahr­preises fahren.

Die VöV-Ausweiskarte für Menschen mit einer Sehbehinderung und die dazugehörende TNW Jahres­kontrollmarke sind bei der BVB Ver­kaufs­stelle am Barfüsserplatz zu erwerben. Beachten Sie dazu das Merkblatt der BVB.

Reisen mit einer Hörbehinderung

An jeder Haltestelle finden Sie Fahr-, Netz- und Umgebung­spläne sowie an den stärker fre­quen­­tierten Halte­stellen elektronische An­zeigen, welche Sie über die nächsten Fahr­ten informieren. In den Fahrzeugen wird die nächste Haltestelle über einen Bild­schirm an­ge­zeigt.

Autonomes Reisen in der WB

Die neue Infrastruktur und die modernen Niederflur­fahr­zeuge der Waldenburger­bahn er­füllen wichtige Anforderungen, die für Men­schen mit einer Behinderung not­wendig sind, um selb­st­ständig und sicher im öV unterwegs zu sein: keine Stufen und Stolper­fallen, akus­ti­sche, taktile und visuelle Orientierungs­hil­fen mit Sensoren und Si­gnaletik für einen sicheren Ein- und Ausstieg, SOS-Knopf mit direkter Ver­bindung zum Zug­führer, Raum für Roll­stühle sowie Bild­­schirme mit Fahrgast­informationen.