Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (5.99 Jahre), die begleitet sind (max. 8 Kinder pro Begleitperson), werden ohne Fahrausweis unentgeltlich befördert.
Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis bezahlen eine Gebühr von CHF 100, im Wiederholungsfall erhöht sich der Betrag (Verbundtarif Nordwestschweiz 651.0).
Übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden nicht ersetzt. In diesen Fällen ist ein neues Abo zu lösen. Verlorene oder entwendete persönliche, nicht übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 30 ersetzt.
BVB-Kundenzentrum Barfüsserplatz
Tel. 061 685 14 14
BLT Home of Mobility Oberwil und Basel
Tel. 061 406 11 99
Für Gruppen und Schulklassen ab 10 Personen bietet der TNW Vergünstigungen an. Gruppenbillette können mit der App «Tickets» gelöst werden und sind an den grösseren Verkaufsstellen/Stationen sowie an den Billettautomaten erhältlich.
Für Hunde muss grundsätzlich ein ermässigtes Ticket gelöst werden. Kleine Hunde mit einer Schulterhöhe von maximal 30 cm, Katzen und zahme Kleintiere dürfen in Taschen, Körben oder anderen geeigneten Behältern als Handgepäck gratis mitgenommen werden. Werden diese Tiere während der Fahrt aus ihren Behältern genommen, benötigt jedes Tier ein ermässigtes Ticket 2. Klasse.
Der Selbstverlad von Velos ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Bei allen Transportunternehmungen ist die Beförderung generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten möglich und sofern genügend Platz vorhanden ist. Für das Velo ist grundsätzlich der reduzierte Fahrpreis der 2. Klasse zu bezahlen. Velos von Kindern bis zum 6. Lebensjahr (5.99 Jahre) werden gratis transportiert. Von einer erwachsenen Person begleitete Kinder (bis 15.99 Jahre) dürfen ihr Velo gratis transportieren.
Kinderwagen und Rollstühle werden gratis befördert.
Im Kanton Basel-Landschaft: Alle Gäste von Übernachtungsbetrieben im Kanton Basel-Landschaft erhalten beim Einchecken das Mobility-Ticket/Gästepass. Das Mobility-Ticket ist während der Dauer ihres Aufenthalts als Fahrausweis im gesamten TNW Tarifverbund Nordwestschweiz gültig. Das Mobility Ticket gilt nicht im grenzüberschreitenden Verkehr.
Im Kanton Basel-Stadt: Die BaselCard ist persönlich und gültig während der Dauer des Aufenthalts als Fahrausweis in den TNW Zonen 10, 11, 13 ,14 und 15. Das Ticket wird von den Beherbergungsbetrieben in der Stadt Basel dem Übernachtungsgast ausgestellt. Das Mobility Ticket gilt nicht im grenzüberschreitenden Verkehr.
Für den Transfer vom Flughafen zum Hotel geben einige Hotels eine Reservationsbestätigung mit dem Vermerk «Mobility-Ticket» heraus, was als provisorisches Mobility Ticket gilt.
Das Basel City-Ticket, welches an einem Bahnhof ausserhalb des TNW-Gebietes bezogen werden kann, gilt im TNW ausschliesslich in der TNW-Zone 10 Basel, Riehen, Bettingen, Allschwil, Binningen, Bottmingen, Schönenbuch, Münchenstein, Muttenz und Birsfelden.
Das GA Night gemäss T654 berechtigt alle Personen unter 25 Jahren (24.99) zu beliebigen Fahrten in der 2. Klasse von 19:00 Uhr bis Betriebsschluss, am Wochenende bis 07:00 Uhr im ganzen TNW Verbundgebiet.
Die allgemeinen TNW Tarifbestimmungen sind im Tarif 651.0 im Detail aufgeführt. Diesen sowie weitere Informationen finden Sie auf der TNW Website.
Alle Informationen zu Fahrgastrechten finden Sie hier.