U-Abo
Das U-Abo eignet sich für Personen, die regelmässig mit Tram, Bus und Bahn unterwegs sind. Es ist unbeschränkt im gesamten TNW Gebiet gültig und als persönliches oder übertragbares Monats- oder Jahresabonnement erhältlich.
Das U-Abo eignet sich für Personen, die regelmässig mit Tram, Bus und Bahn unterwegs sind. Es ist unbeschränkt im gesamten TNW Gebiet gültig und als persönliches oder übertragbares Monats- oder Jahresabonnement erhältlich.
Das U-Abo ermöglicht freie Fahrt im gesamten Verbundgebiet – analog dem Generalabonnement (GA). Besonders vorteilhaft ist das Jahres-U-Abo: einmal gelöst, sind Sie bequem ein ganzes Jahr unterwegs und davon zwei Monate gratis (zwölf für zehn). Den Gültigkeitsbeginn können Sie flexibel wählen. Der U-Abo-Preis kann besonders attraktiv gestaltet werden, weil die Gemeinden und Kantone das U-Abo für alle im TNW Gebiet steuerpflichtigen Personen subventionieren.
U-Abo für Erwachsene, persönlich
Das persönliche U-Abo ist auf Ihren Namen ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Es ist nur zusammen mit einem persönlichen Ausweis (ID, Pass, SwissPass, U-Abo Card oder TNW Grundkarte) gültig. Sollten Sie Ihr persönliches U-Abo einmal zu Hause vergessen, so können Sie es innerhalb von zehn Tagen an einer Verkaufsstelle vorweisen. Sie bezahlen dann nur CHF 5 Bearbeitungsgebühr und nicht den Zuschlag für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis von mindestens CHF 100. Sollten Sie Ihr persönliches Abo verlieren, wird es gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 ersetzt.
U-Abo für Erwachsene, übertragbar
Das übertragbare U-Abo ist zwar auch auf Ihren Namen ausgestellt, kann aber an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust gibt es keinen Ersatz, und falls Sie es zu Hause vergessen, gilt dies als Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung ist das übertragbare U-Abo in den RVL Zonen 1, 2 und 3 und im Distribus-Gebiet nur für den vermerkten Inhaber gültig.
U-Abo für Senioren und IV-Bezüger
Das U-Abo für Senioren und IV-Bezüger ist ausschliesslich als persönliches Abo für die 2. Klasse erhältlich. IV-Bezüger bringen bei der Erstbestellung ihren gültigen IV-Ausweis oder ihre Rentenverfügung mit.
U-Abo für Jugend
Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sparen mit dem U-Abo für Jugend deutlich. Das U-Abo für Jugend ist ausschliesslich als persönliches Abo für die 2. Klasse erhältlich.
Informationen bezüglich dem Bezug des U-Abos finden Sie auf unserem Home of U-Abo Portal.
Weitere Informationen zum U-Abo finden Sie auf der Seite des TNW.